KI-Regeln

KI im Handwerksbetrieb: Regeln, die du kennen solltest

Sobald im Betrieb ein KI-Werkzeug läuft, stellen sich drei Fragen: Welche Daten dürfen da rein? Wer weiß, wie man damit umgeht? Und wer hat den Überblick? Das ist kein Konzernthema. Es betrifft auch den Vier-Mann-Betrieb, der KI für Angebotstexte nutzt.

Die Grundlagen

Drei Dinge, die in jedem Betrieb vorhanden sein sollten

Dokumentierte Einweisung

Wer mit KI-Werkzeugen arbeitet, bekommt eine kurze, schriftliche Einweisung: Was kann das Werkzeug, was nicht, und wo liegen die Grenzen?

Klare Datenregeln

Welche Kunden- und Beschäftigtendaten dürfen in ein KI-Werkzeug und welche nicht? Das regelt vor allem die DSGVO.

Übersicht und Verantwortung

Welche Systeme sind im Einsatz, wofür, und wer ist verantwortlich? Eine Seite genügt, aber sie muss existieren.

Rechtlicher Rahmen

Was gilt rechtlich?

Stand: Oktober 2026

DSGVO

Die Datenschutz-Grundverordnung gilt, sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden: Kundendaten, Beschäftigtendaten, Kamerabilder. Dazu gehören eine Rechtsgrundlage, eine klare Zweckbindung, Löschfristen und bei externen Anbietern ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

EU-KI-Verordnung

Die EU-KI-Verordnung regelt den Einsatz von KI-Systemen in der Europäischen Union und enthält unter anderem Vorgaben zur KI-Kompetenz der Beschäftigten. Diese Vorgaben wurden 2026 durch das Digital-Omnibus-Paket der EU überarbeitet. Welche Pflichten für deinen Betrieb im Einzelnen gelten, hängt vom konkreten Einsatz ab.

Das klären wir deshalb vor jedem Projekt, und ich halte das Ergebnis schriftlich fest, statt mit pauschalen Aussagen zu arbeiten.

Was du bekommst

Das bringe ich bei der Umsetzung mit

  • Rechtsgrundlage und Löschkonzept, schriftlich
  • Eintrag fürs Verarbeitungsverzeichnis
  • Dokumentierte Einweisung der Mitarbeitenden
  • Übersicht der eingesetzten Werkzeuge mit laufenden Lizenzkosten
  • Bei einer Datenbrille: Einwilligung der Monteure und Hinweisblatt für Endkunden

Das ist Teil des Festpreises der Prozess-Automatisierung. Du musst die Unterlagen also nicht nach dem ersten Schreck aus dem Nichts bauen.

Ehrlich gesagt

Was ich nicht bin

Ich bin kein Anwalt und kein Datenschutzbeauftragter.

Ich bringe die Praxis mit: Ich sorge dafür, dass die Unterlagen vorhanden und verständlich sind und im Betrieb auch gelebt werden. Für die rechtliche Bewertung im Einzelfall empfehle ich dir einen Anwalt oder einen Datenschutzbeauftragten. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

Mehr zum Umgang mit Daten auf dieser Website findest du in der Datenschutzerklärung.

Du willst KI sicher im Betrieb einführen?

Im Erstgespräch klären wir, welche Regeln für dich gelten und was zuerst dran ist.

Die Terminbuchung läuft über cal.com (USA). Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

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